Unfallwagen verkaufen: Ankauf mit und ohne Gutachten

Nach einem Unfall stellt sich die Frage: reparieren, abrechnen oder verkaufen? Wir kaufen Unfallwagen aller Schadensklassen an, vom Blechschaden bis zum Totalschaden, auch wenn das Auto nicht mehr fährt.

  • Bewertung kostenlos und unverbindlich
  • Auszahlung bei Übergabe, bar oder per Sofortüberweisung
  • Abholung und Abmeldung ohne Aufpreis

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Fahrzeug
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Fotos und Kontakt

Außen, Innenraum, Tacho und bei Schäden die betroffene Stelle. Fotos werden automatisch verkleinert.

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So läuft der Verkauf ab

  1. Schaden schildern. Was ist passiert, welche Bereiche sind betroffen, sind Airbags ausgelöst? Fotos der Schadensstellen und ein vorhandenes Gutachten helfen.
  2. Preis erhalten. Wir bewerten Fahrzeug und Schaden und nennen Ihnen einen unverbindlichen Preis.
  3. Besichtigung und Kaufvertrag. Wir prüfen vor Ort den Schaden. Der Unfallschaden wird im Kaufvertrag dokumentiert.
  4. Abholung und Auszahlung. Wir holen das Fahrzeug ab, auch wenn es nicht mehr fährt, und zahlen bei der Übergabe aus.
Unfallwagen wird vor dem Ankauf begutachtetKI-generiert

Welche Schadensklassen gibt es?

Reparieren, abrechnen oder verkaufen?

Haben Sie ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag, sehen Sie schwarz auf weiß, was die Reparatur kosten würde und welchen Restwert das Auto hat. Wer nicht reparieren möchte, kann das Fahrzeug im jetzigen Zustand verkaufen. Bei einem unverschuldeten Unfall stehen Ihnen unter Umständen Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall gegenüber dem Unfallgegner zu. Lassen Sie sich dazu von einem Kfz-Gutachter oder einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten, wir geben keine Rechtsberatung.

Wichtig: Wenn Sie Ansprüche gegen Dritte geltend machen wollen, verkaufen Sie das Auto erst, nachdem der Schaden begutachtet und dokumentiert ist.

Was den Preis eines Unfallwagens bestimmt

Nach dem Unfall: Das sollten Sie tun

Unfallschaden beim Verkauf ehrlich angeben

Bekannte Unfallschäden müssen Sie beim Verkauf angeben, auch repariert gewordene. Wer sie verschweigt, riskiert, dass der Kauf rückabgewickelt wird oder Schadensersatz fällig wird. Wir halten Art und Umfang des Schadens im Kaufvertrag fest. Reparaturrechnungen, Gutachten und Fotos sollten Sie bereithalten.

Häufige Fragen

Kann ich einen Unfallwagen noch verkaufen?

Ja. Wir kaufen Unfallwagen aller Schadensklassen an, vom Blechschaden bis zum Totalschaden, fahrbereit oder nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Blechschaden und Strukturschaden?

Ein Blechschaden betrifft Anbauteile wie Stoßfänger oder Kotflügel. Ein Strukturschaden betrifft tragende Teile wie Längsträger, Säulen oder Rahmen. Er ist deutlich aufwendiger zu reparieren und mindert den Wert stärker.

Wann spricht man von einem Totalschaden?

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Reparatur mehr kostet als der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn sich das Fahrzeug nicht mehr reparieren lässt.

Soll ich vor dem Verkauf ein Gutachten machen lassen?

Das ist sinnvoll, wenn Sie Ansprüche gegen Dritte oder Ihre Versicherung haben, denn das Gutachten dokumentiert Schaden und Restwert. Für den Verkauf an uns ist es nicht zwingend, Fotos und eine Beschreibung genügen für ein erstes Angebot.

Muss ich den Unfallschaden beim Verkauf angeben?

Ja. Bekannte Unfallschäden gehören in den Kaufvertrag, auch wenn sie repariert wurden. Das schützt Sie vor späteren Forderungen.

Wie wird der Wert eines Unfallwagens ermittelt?

Wir betrachten Schadensumfang, Fahrzeugwert vor dem Unfall, Alter, Kilometerstand, Ausstattung und die Nachfrage im Export oder für Ersatzteile. Ein Gutachten mit Restwert dient als zusätzliche Orientierung.

Wie läuft die Abholung ab?

Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin und holen das Fahrzeug dort ab, wo es steht. Ist es nicht mehr fahrbereit, organisieren wir den Abtransport. Die Abholung und auf Wunsch die Abmeldung sind für Sie ohne Aufpreis. Das gilt auch für nicht fahrbereite Unfallwagen.

Wann bekomme ich mein Geld?

Den Kaufpreis erhalten Sie bei der Übergabe des Fahrzeugs, wahlweise bar oder per Sofortüberweisung. Betrag und Zahlungsart legen wir vorher fest, damit es bei der Abholung keine Überraschungen gibt.

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?

Sie brauchen Ihren Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) sowie alle Schlüssel. Ein vorhandenes Gutachten oder Reparaturrechnungen legen Sie bitte dazu.

Weitere Themen

Wer wir sind

AUTOANKAUF-GUT.DE ist ein gewerblicher Fahrzeugankauf. Sie verkaufen an ein Unternehmen: mit festem Ansprechpartner, schriftlichem Kaufvertrag und Auszahlung bei Übergabe. Die Anbieterangaben finden Sie im Impressum.

Unfallwagen verkaufen: jetzt anfragen

Rufen Sie uns an unter 0160 4167128 (täglich 9 bis 22 Uhr) oder schreiben Sie uns über das Formular oder per WhatsApp.

Letzte inhaltliche Änderung: 15.10.2026

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